Energie-Contracting

Ziel der Vereinbarung ist die Optimierung der Energiekosten durch Bündelung der Nachfrage von Unternehmen und privaten Haushalten. AVE-TEL übernimmt für den Kunden die professionelle Marktbeobachtung und entlastet den Kunden dauerhaft von Energiepreisverhandlungen und Vertragscontrolling. Hierzu bevollmächtigt der Kunde die AVE-TEL GmbH exklusiv, die Verhandlungen über den Energiebezug zu führen und beim Abschluss sowie bei der Kündigung von Energielieferungsverträgen den Kunden zu vertreten.

1. Die Vertragsverhandlungen oder Preisermittlungen durch AVE-TEL mit den Energieversorgern sind für den Kunden kostenlos. Eine Vergütung fällt nur bei Eintritt einer nachträglichen oder zukünftigen Ersparnis an.
2. Der Kunde stellt AVE-TEL alle erforderlichen Daten zu seiner Energieabfrage innerhalb von 4 Wochen nach Erhalt zur Verfügung (z.B. Rechnungsdaten). Diese Informationen darf AVE-TEL auch direkt vom Energielieferanten anfordern.
3. Der Kunde bevollmächtigt AVE-TEL, dem Energielieferanten in seinem Namen eine Einzugs- ermächtigung über die dem Versorger zustehenden Entgelte aus den Energielieferverträgen zu erteilen.

Laufzeiten

4. AVE-TEL schließt für den Kunden regelmäßig neue Strom- bzw. Gaslieferverträge ab.
5. Unabhängig davon beträgt die Laufzeit dieser Vereinbarung zwischen AVE-TEL und dem Kunden 3 Jahre, damit AVE-TEL immer wieder die bestmöglichen Preise verhandeln kann. Die Vereinbarung verlängert sich automatisch um jeweils 1 Jahr, wenn sie nicht 3 Monate vor Ablauf schriftlich gekündigt wird.
6. Der Kunde hat ein Sonderkündigungsrecht mit einer Frist von 3 Monaten zum Ende des jeweils laufenden Energielieferungsvertrages, wenn dieser AVE-TEL einen besseren Preis für seine Energienachfrage schriftlich nachweist und innerhalb von 4 Wochen von AVE-TEL kein mindestens gleich günstiges Angebot erhält.

Erfolgsabhängige Vergütung

7. Von der Ersparnis erhält AVE-TEL 25% einer Abrechnungsperiode (zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer) als Vergütung. Sie wird am Ende jeder Abrechnungsperiode fällig und ist, soweit nicht eine Abrechnung nach Ziffer (9) bereits erfolgt ist, ohne Abzug innerhalb von 3 Wochen nach Rechnungsstellung begleichen. Ab dem zweiten Vertragsjahr wird pro 12 Monate, eine einmalige Bearbeitungsgebühr von derzeit 25 EUR pro Energieabnahmestelle bei privaten Haushalten und eine zu vereinbarende Aufwandspauschale bei Unternehmen berechnet.
8. Die Ersparnis (Euro) berechnet sich aus der Differenz zwischen den Energiekosten, die bei dem derzeitigen Versorger nach den allgemeinen Preisen üblicherweise hätten bezahlt werden müssen und den tatsächlich angefallenen Energiekosten der Abrechnungsperiode (inklusive Durchleitungskosten). Hierbei werden alle während der Abrechnungsperiode gutgebrachten Rabatte und Rückerstattungen angerechnet.

Schlussbestimmungen

9. Die Vergütung an AVE-TEL darf auch in Abschlagszahlungen neben denen des Energieversorgers von der AVE-TEL eingezogen werden. AVE-TEL wird am Ende der jeweiligen Abrechnungsperiode eine Abschlussrechnung stellen.
10. Die Abrechnungsperiode entspricht der Abrechnungsperiode des Energieversorgers.
11. Die Ersparnis ermittelt sich auf Basis von Nettopreisen.
12. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Nördlingen.
13. Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages unwirksam sein oder werden, so ist der übrige Vertrag dennoch gültig. Die Vertragsparteien sind sich darüber einig, dass an die Stelle der unwirksamen Bestimmung eine Regelung tritt, die dem mit der unwirksamen Bestimmung erstrebten Zweck wirtschaftlich am nächsten kommt. Entsprechendes gilt für Regelungslücken.



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